Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 - wichtige Hinweise zur erforderlichen Infektionskontrolle in der Augenheilkunde
16.03.2020 10:17
Liebe Freunde der Freiheit und des Friedens,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Mitleser,
im ersten Teil dieser Serie zur Prävention von Infektionsketten in der ambulanten und klinischen Versorgung in der Augenheilkunde ging ich auf das hohe Risiko zur Etablierung von Infektionsketten bei der augenärztlichen Versorgung von Patienten in Praxen, wie auch Kliniken ein.
Im zweiten Teil dieser Serie wurde der wichtigste Aspekt zum Schutz von Patienten und medizinischen Personal während der Ausbreitung des pandemischen Erregers erläutert.
Im dritten Teil geht es um die Auswahl und Selektion der Patienten, welche in eine Klinik oder Praxis eingelassen werden dürfen und welche nicht.
Patientenselektion in Klinik und Praxis als wichtiges Instrument der Infektionskontrolle in einer Pandemie
98 Prozent aller COVID-19 Patienten weisen Fieber als Hauptsymptom auf. Es ist daher im Rahmen eines pandemischen Ausbreitungsgeschehens der SARS-CoV-2 Erregers von hoher Wichtigkeit alle Personen mit Fieber VOR dem Betreten einer Praxis oder eine Klinik zu selektieren, damit es nicht zu einem Eintrag von SARS-CoV-2 Viren in die Räumlichkeiten einer Klinik oder Praxis erst kommt.
Zu diesem Zweck kann eine Selektionsstation im Eingangsbereich einer Klinik oder Praxis errichtet werden, an der alle fiebernden Patienten und Personen mit Erkältungssymptomen VOR dem Betreten einer Praxis oder Klinik aussortiert werden. Dies gilt auch für die Begleitpersonen. Sinnvollerweise sollte dies durch eine kontaktlose Fiebermessung mittels Infrarotthermometer - unter Beachtung des Personenschutzes unter Anlegen einer PSA mit Atemschutz und Vollschutzbrille - erfolgen.
Fiebernde Personen sollten nicht in die Klinik und Praxis vorgelassen werden und zunächst die telefonische Kontaktaufnahme mit einem Internisten oder dem Hausarzt angeraten werden. Dazu kann man diesen eine entsprechende Infobroschüre an die Hand geben, in der alle wichtigen Telefonnummern, Sicherheits- und Verhaltenshinweise sowie wichtige Kontaktadressen genannt werden.
Augenärztliche Termine sollten verschoben werden, sofern keine besondere Dringlichkeit im Sinne einer unvermeidlichen Abklärung von Akutbeschwerden seitens des Patienten ein anderes Vorgehen rechtfertigt. In dem Fall sollte zum Ende der Praxissprechstunde unter Beachtung seuchenhygienischer Vorschriften ggf. eine Fiebersprechstunde ausserhalb der eigentlichen Praxisräume abgehalten werden und dabei die Kontaktzeit mit Patienten und Angehörigen so weit es geht reduziert werden.
Patienten mit fiebernden Erkrankungen, die dringend augenärztlich abgeklärt werden müssen, sind in seperaten Räumlichkeiten zu isolieren oder sollten zumindest sich ausserhalb der Praxis oder der Klinik aufhalten und dann über Handy angerufen werden, wenn sie dann angesehen werden sollen. Dazu ist es notwendig das die Patienten bei der Anmeldung ihre Handynummer übermitteln, so dass sie zurückgerufen werden können.
TOCC-Regel beachten!
Für alle nicht fiebernden Patienten gilt die TOCC-Regel - sprich
- Travel - also für Reisekückkehrer aus Hochrisikogebieten für SARS-CoV-2 Erkrankungen.
- Occupation - also Beruf - hier vor allem Ärzte und Pflegekräfte die sich im Einsatz in der Klinik oder der ambulanten Versorgung infiziert haben könnten.
- Contact - also für alle Personen die mit einem Coronaverdachtsfall oder einem Infizierten SARS-CoV-2 Patienten in der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen Kontakt hatten und daher entweder als Person under investigation (PUI) oder als begründeter Verdachtsfall (meldepflichtig!) geführt werden müssen.
- Cluster - also Personen, die in Regionen sich aufhalten in denen es zu Clusterhafter Häufung von Erkrankungsfällen gekommen ist.
Bei Personen/Patienten, welche bei Vorstellung vor der Praxis oder Klinik kein Fieber zeigen, aber die TOCC Regel ganz oder teilweise erfüllen, kann die Person und deren Begleitung in eine der drei Gruppen eingeteilt werden.
- Patienten die (oder deren Begleitpersonen oder Familienmitglieder) sich in den letzten 14 Tage in Hochrisikogebieten aufgehalten haben, in denen das SARS-CoV-2 Virus in der Bevölkerung zirkuliert.
- Patienten die Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen, wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder andere Erkältungssymptome
- Patienten, die eine Bindehautentzündung haben.
Solche nicht fiebernden (afebrilen) Patienten sollten, wenn sie auch nur eines der Kriterien erfüllen, ihren Termin in der Praxis oder in der Klinik um 14 Tage zu verschieben, sofern eine Verschiebung des Termins medizinisch vertretbar ist und kein dringender Behandlungsbedarf besteht. Zusätzlich ist zudem eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt oder Allgemeinarzt anzuraten, um eine COVID-19 Erkrankung ggf. auszuschliessen.
Fragebogen zur Patientenselektion vor dem Betreten einer Klinik oder einer Praxis - bearbeitet von Cord Uebermuth
Patienten, welche eine der zuvor genannten Kriterien erfüllen, deren Behandlung aber keinen Aufschub duldet, sollten separat und getrennt von anderen Patienten in einem extra dafür hergerichteten Untersuchungszimmer weiter untersucht werden bzw. sofern keine Schutzausrüstung vorhanden ist an eine Spezialklinik verwiesen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Vorschriften für den Arbeitsschutz eingehalten werden und die betroffenen Patienten zumindest eine Atemschutzmaske, wenn möglich der FFP2, besser FFP3 Norm tragen. Der Transport eines begründeten Verdachtfalls für COVID-19 hat in Abstimmung mit dem Rettungsdienst und der weiterbehandelnden Klinik zu erfolgen.
Vereinfachtes Flussschema für die Patientenselektion in einer Augenarztpraxis oder einer Augenklinik
Konsiliaruntersuchungen sollten nicht in der Ambulanz oder einer Augenarztpraxis durchgeführt werden, sondern auf der jeweiligen Station, wo ein Patient untergebracht ist. Ziel eines solchen Vorgehens ist die Vermeidung nosokomialer Kreuzinfektionen.
BEI ALLEN PATIENTEN IN EINER AUGENARZTPRAXIS IST EIN MUNDNASENSCHUTZ UND EINE SCHUTZBRILLE DURCH DEN AUGENARZT ZU TRAGEN!
PATIENTEN SOLLTEN EBENFALLS SOFERN ES SICH UM EINE UNVERMEIDBARE UNTERSUCHUNG UND BEHANDLUNG HANDELT BEIM AUGENARZT HANDELT EBENFALLS EINEN ATEMSCHUTZ VERWENDEN!